Grenzwerte
Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung beschreiben zulässige Stoffmengen, bei deren lebenslänglichem Genuss im Trinkwasser für den Menschen keinerlei gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind.
Sie werden definiert durch das Umweltbundesamt als untergeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Das Umweltbundesamt wiederum greift dabei auf das Expertenwissen wichtiger Gremien zurück, darunter der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit und der Weltgesundheitsorganisation.
Auf Basis wissenschaftlicher Forschung
Da sich wissenschaftliche Erkenntnisse durch fortschreitende Forschungen ändern, unterliegen auch die Grenzwerte einer Anpassung. Letztes Beispiel dafür war die Absenkung des Grenzwertes für Blei von 25 Mikrogramm pro Liter auf 10 Mikrogramm pro Liter.
Für die Einhaltung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung ist der Wasserversorger verantwortlich. Durch festgelegte Kontrollen hat er die Parameter zu überwachen und bei Grenzwertüberschreitungen umgehend das Gesundheitsamt zu verständigen. Dieses bewertet dann den Sachverhalt und entscheidet über das weitere Vorgehen.
Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser sind eine Ausnahme in der deutschen Trinkwasserversorgung. Im Qualitätsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes "Wasser für den menschlichen Gebrauch" wurden für den Betrachtungszeitraum 2014 bis 2016 in 99 Prozent aller Überwachungsmessungen keinerlei Beanstandungen gefunden.
Weiterführende Links
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Gesetze im Internet - Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001
Zuletzt aktualisiert am 11.03.2019 von .