Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip ist ein Begriff aus der Umweltpolitik. Es besagt, dass der Verursacher von Umweltbeeinträchtigungen auch verantwortlich ist für deren Vermeidung, Beseitigung bzw. deren Ausgleich in Form anderer Maßnahmen.
In der Wasserwirtschaft wird der Begriff vor allem in Zusammenhang mit der stofflichen Zusammensetzung des Rohwassers und den notwendigen Aufbereitungsmaßnahmen verwendet. Beispiel Arzneimittelrückstände im Rohwasser: Spricht man hier vom Verursacherprinzip so verbirgt sich dahinter die Forderung, der Nutzer von Arzneimitteln möge Sorge dafür tragen, das die Medikamente nicht in den Wasserkreislauf gelangen (etwa durch Entsorgen von Arzneimitteln über das Abwasser). Damit würde die Verantwortung nicht auf nachfolgende Parteien wie die Wasserversorger verlagert, die zusätzliche Maßnahmen in den Trinkwasseraufbereitungsprozess integrieren müssen, um das Wasser frei von Arzneimittelrückständen zu halten.
Das Verursacherprinzip ist in Artikel 9 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie explizit verankert, wird aber aus Sicht der Wasserversorger nicht ausreichend angewandt.
Weiterführende Links
Definition Verursacherprinzip im Wirtschaftslexikon
Die Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG - Gesetzestext
Zuletzt aktualisiert am 02.02.2014 von Werbeagentur POSTYOU.